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   LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20   

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https://dejure.org/2020,28970
LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20 (https://dejure.org/2020,28970)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.07.2020 - 18 Ta 220/20 (https://dejure.org/2020,28970)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 18 Ta 220/20 (https://dejure.org/2020,28970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 567 ZPO
    Ablehnung nachgereichter Unterlagen im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Ratenfestsetzung nach verspätet eingereichten Unterlagen im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Prozesskostenhilfe kann gleichwohl noch bewilligt werden, wenn nach Abschluss der Instanz bei einem rechtzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag mit unvollständigen Angaben und Unterlagen das Gericht eine Frist zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat ( BAG Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415, Rz. 10; Hess. LAG Beschluss vom 14.01.2013 - 14 Ta 383/12 - juris, Rz. 9,14; Zöller-Schultzky, ZPO, 33. Aufl. § 114 Rz. 18, § 119 Rz. 5 ).

    Nach Beendigung des Rechtsstreits nachgereichte Unterlagen können im Verfahren auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr berücksichtigt werden, wenn den Parteien eine Frist wirksam gesetzt worden ist und diese nicht eingehalten wurde ( BAG Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415, Rz. 10; LAG Hamm Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - NZA-RR 2018, 326 ).

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Dies sei damit zu rechtfertigen, dass bei bewilligter Prozesskostenhilfe dem beigeordneten Prozessbevollmächtigten ein Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zustehe, weil die Voraussetzungen hierfür unabhängig von den erst nachgereichten Belegen erfüllt waren und es nur noch um die Frage geht, ob der/die Antragsteller/in sich an den Kosten beteiligen muss ( Hess. LAG Beschluss vom 26.05.2020 - 14 Ta 26/20 - juris, Rz. 21 ; LAG Hamm Beschluss vom 19.06.2017 - 5 Ta 275/17 - NZA-RR 2017, 675, Rz. 7; LAG Hamm Beschluss vom 04.05.2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rz. 54 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18

    Zuständigkeitsbestimmung - fliegendes Personal - Stationierungsort

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Nach Beendigung des Rechtsstreits nachgereichte Unterlagen können im Verfahren auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr berücksichtigt werden, wenn den Parteien eine Frist wirksam gesetzt worden ist und diese nicht eingehalten wurde ( BAG Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415, Rz. 10; LAG Hamm Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - NZA-RR 2018, 326 ).
  • LAG Hamm, 06.02.2018 - 5 Ta 51/18

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei unzureichenden Angaben zur Einkommenslage

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Nach Beendigung des Rechtsstreits nachgereichte Unterlagen können im Verfahren auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr berücksichtigt werden, wenn den Parteien eine Frist wirksam gesetzt worden ist und diese nicht eingehalten wurde ( BAG Beschluss vom 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415, Rz. 10; LAG Hamm Beschluss vom 06.02.2018 - 5 Ta 51/18 - NZA-RR 2018, 326 ).
  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12

    Zurückweisung von Prozesskostenhilfe - verspätete Vorlage der Unterlagen;

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    ( Hess. LAG Beschluss vom 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 - juris, Rz. 14 ).
  • LAG Hessen, 26.05.2020 - 14 Ta 26/20

    1. Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Dies sei damit zu rechtfertigen, dass bei bewilligter Prozesskostenhilfe dem beigeordneten Prozessbevollmächtigten ein Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zustehe, weil die Voraussetzungen hierfür unabhängig von den erst nachgereichten Belegen erfüllt waren und es nur noch um die Frage geht, ob der/die Antragsteller/in sich an den Kosten beteiligen muss ( Hess. LAG Beschluss vom 26.05.2020 - 14 Ta 26/20 - juris, Rz. 21 ; LAG Hamm Beschluss vom 19.06.2017 - 5 Ta 275/17 - NZA-RR 2017, 675, Rz. 7; LAG Hamm Beschluss vom 04.05.2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rz. 54 ff.).
  • LAG Hamm, 19.06.2017 - 5 Ta 275/17

    Prozesskostenhilfe; neue Angaben zur Berechnung der Ratenhöhe von

    Auszug aus LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20
    Dies sei damit zu rechtfertigen, dass bei bewilligter Prozesskostenhilfe dem beigeordneten Prozessbevollmächtigten ein Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zustehe, weil die Voraussetzungen hierfür unabhängig von den erst nachgereichten Belegen erfüllt waren und es nur noch um die Frage geht, ob der/die Antragsteller/in sich an den Kosten beteiligen muss ( Hess. LAG Beschluss vom 26.05.2020 - 14 Ta 26/20 - juris, Rz. 21 ; LAG Hamm Beschluss vom 19.06.2017 - 5 Ta 275/17 - NZA-RR 2017, 675, Rz. 7; LAG Hamm Beschluss vom 04.05.2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rz. 54 ff.).
  • LAG Bremen, 30.11.2022 - 1 Ta 39/22

    Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung

    a) Im Falle einer sofortigen Beschwerde nach § 127 ZPO ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Bedürftigkeit der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (BGH vom 10.01.2006, VI ZB 26/05; Hessisches LAG vom 24.07.2020, 18 Ta 220/20; LAG Hamm vom 12.02.2019, 14 Ta 358/18; LAG Hamm vom 14.02.2018, 14 Ta 58/18).
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